GEMA und Vereinsveranstaltungen

GEMA und VereinsveranstaltungenAuch bei Musik auf Vereinsfesten oder im Vereinsheim handelt es sich üblicherweise um das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken. Und auch die kreativ tätigen Musikschaffenden müssen für ihre Arbeit bezahlt werden. Diese werden durch die GEMA mit Hilfe der sogenannten GEMA-Gebühren vertreten. Im Nachfolgenden schauen wir uns genauer an wann Vereine hier zur Zahlung verpflichtet sind und welche Möglichkeiten sie haben dieser nachzukommen.

Die GEMA nimmt unter anderem die Rechte von Musikern, Komponisten und Textern wahr. Und hier gilt das Urheberrecht beim Abspielen von Tonträgern wie auch der Aufführung von Musik. Für die Nutzung von derlei geistigem Eigentum wird eine Vergütung an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) fällig. Und dieses kann einen Verein auf seinem Vereinsfest oder anderen Veranstaltungen betreffen.

Bei öffentlichem Publikum fallen Gebühren an. Sobald es über den Familien- und engen Freundeskreis hinaus geht, handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung (eben auch beim Vereinsfest) und wird damit GEMA-pflichtig. Dazu gehören beim Sport auch die Musik in der Halbzeitpause, Sommerfeste im Verein, wie auch eine musikalische Untermalung bei Jubiläumsfeiern und dergleichen. Es umfasst das Abspielen von (digitalen) Tonträgern, wie aber auch die Aufführung von Musik durch Kapellen. Ob ersteres über den DJ und seinen Plattenteller erfolgt oder über das Smartphone eines Mitgliedes spielt dabei keine Rolle.

GEMA und Vereinsveranstaltungen
GEMA und Vereinsveranstaltungen

Sollte die Anmeldung bei der GEMA unterbleiben, werden Strafgebühren fällig. Wichtig ist es derlei Veranstaltungen im Voraus bei GEMA zu melden, so dass auch vorab eine Einwilligung erfolgen kann. Die Erhebung von Eintrittsgeldern ist dabei erstmal nicht relevant, da eine Anmeldung auch erfolgen muss wenn kein Eintritt erhoben wird.

Grundsätzlich gibt es dabei auch Sondernachlässe für Vereine die ehrenamtlich sozialen oder kulturellen Belangen dienen und keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können bestimmte ehrenamtliche/soziale Veranstaltungen, die entweder eine Schulveranstaltung oder eine Veranstaltung der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege oder der Gefangenenbetreuung sind, bezüglich der GEMA-Gebühr auch freigestellt werden.

Dein Verein hat mehrere Veranstaltung oder nutzt Musik dauerhaft?

Dann kannst Du von Ermäßigungen bzw. Pauschalen profitieren und auch entsprechende Verträge/Tarife mit der GEMA abschließen. Dazu findest Du auf der Webseite der GEMA auch einen Tarifrechner. Dieses Vorgehen reduziert dann für Euch im Verein natürlich auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.

Dein Verein ist Mitglied eines Dachverbandes?

Dann kann Dein Verein von erheblichen Preisnachlässen profitieren, denn vielleicht hat der Dachverband das Thema GEMA-Gebühren für seine Mitgliedsvereine über einen Gesamtvertrag schon geklärt. Es lohnt sich also hier Rücksprache zu halten. Beim Sport zum Beispiel gibt es Vereinbarungen zwischen den Landessportbünden (über den Deutschen Olympischen Sportbund) und der GEMA, über die bestimmte Veranstaltungen bzw. Nutzungen schon abgedeckt sind. Gesamtverträge kann man übrigens hier über die Seiten der GEMA einsehen und dort nach seinem zuständigen Dachverband suchen.

Detaillierte Informationen, beispielsweise eben zum Thema Veranstaltungen, erhältst Du auch auf der Webseite der GEMA.

Übrigens kann die GEZ-Gebühr genauso ein Thema für einen Verein sein, wenn innerhalb des Vereines Rundfunkgeräte genutzt werden. Auch hier gibt es Möglichkeiten einen vergünstigten Beitrag zu zahlen oder die Gebühr auf Antrag auch erlassen zu bekommen wenn dafür notwendige Voraussetzungen erfüllt sind. Auch hier ist die Empfehlung in dieses Thema ein wenig tiefer einzutauchen! Einen guten Überblick findest Du beispielsweise auf der Webseite von Vereinswelt, der über diesen Link zu erreichen ist.

Hören kannst Du das Ganze auch in der Podcast-Folge Nr. 70 „GEMA und Vereinsveranstaltungen“ im Vereinsmeier-Podcast.

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