Schutz der Kinder im Verein

Kinderschutz im VereinKinderschutz ist eine der grundsätzlichen Anforderungen an einen Verein, der er gerecht werden muss. Dabei handelt es sich natürlich um ein wichtiges, aber auch sensibles Thema, das es einzuordnen gilt. Prävention und Intervention sind hier wichtig. Wie Du den richtigen Handlungsleitfaden aufgreifst, liest Du hier.

Auch in den Vereinen sind Millionen von Kindern und Jugendlichen aktiv. Allein im Fußball sind es laut DFB 2,5 Millionen im 25.000 Fußballvereinen. Die körperliche und auch persönliche Entwicklung wird in den Vereinen gefördert und selbstbewusstes Verhalten, wie auch der Umgang mit Niederlagen, erlernt. Für das Spiel und das soziale Miteinander braucht es klare Regeln, aber auch für das Verhältnis von Nähe und Distanz.

Achtsamkeit muss gelebt werden, damit der Verein kein Ort für Gewalt und sexuelle Gewalt ist. Gerade wegen dem Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Jugendlichen mit den im Verein tätigen und betreuenden Erwachsenen muss mit möglichen Gefahren besonders sensibel umgegangen werden. Hier spielt sexuelle Gewalt außerhalb des Vereines im Rahmen der Familie ebenfalls eine Rolle, da dies vielleicht im Verein bemerkt wird oder die Kinder sich dort ggf. ihren Bezugspersonen anvertrauen.

Ehrenamtlich Aktive im Verein müssen dabei unterstützt und alle Beteiligten bei diesem Thema sensibilisiert werden. Hier erhältst Du einen ersten Überblick.

Warum es für Deinen Verein wichtig ist, sich auch ohne Krisenfall mit dem Thema Kinderschutz auseinander zu setzen?

Im Verein beginnen vom Schach, Fußball, der Kunst bis hin zur Bildung viele Karrieren. Der Eintritt von Kindern und Jugendlichen in einen Verein ist auch mit Träumen verbunden und sie sind dort in guten Händen. Für Kinder, Eltern und Betreuer ist Kinderschutz auch ohne Krisenfall ein Qualitätskriterium. Und sollte ein Krisenfall entstehen, ist der Schaden bei den Kindern häufig schon entstanden und sie sind für ihr Leben belastet. Dazu kann so ein Fall auch für den Verein durchaus existenzbedrohend sein. Grund genug also, sich schon vor konkreten Problemen mit diesem Thema zu beschäftigen und den Verein dazu gut aufzustellen!

Vor was sind die Kinder dabei zu schützen – worum geht es konkret?

Diese Frage wird in Vereinen durchaus kontrovers diskutiert. Bei sexualisierter Gewalt geht es dabei nicht nur um Gewalt, sondern auch um:

– sexualitätsbezogene Gruppenrituale
– ständige „innige“ Umarmungen durch Betreuer
– duschen der Betreuer mit Minderjährigen
– Gewalt der Kinder und Jugendlichen untereinander
– Nacktbilder aus der Umkleide
– pornographisches Material mit Kindern
– sexuellen Missbrauch

Wie kann Dein Verein sich präventiv aufstellen?

Zum einen könnt ihr im Verein ein Kinderschutz-Konzept aufstellen und dann auch im Vorstand beschließen. So erhält jeder Klarheit. Auch auf die sicher kommende Frage, ob es denn im Verein mit dem Kinderschutz ein aktuelles Problem gibt?

Wenn es um Prävention im Bereich des Kinderschutzes geht, geht es auch darum der Verantwortung gegenüber den anvertrauten Kindern gerecht zu werden. Auch der Gesetzgeber gibt den Vereinen den Auftrag sich mit dem Kinderschutz zu beschäftigen. Dies steht im §72a SGB VIII. So wird der Verein auch abgesichert und fördert seine Entwicklung, da Eltern ihre Kinder dem Verein guten Herzens anvertrauen können. Nicht zu Letzt ist das Vorausschauen in der Prävention ein Zeichen von guter qualitativer Vereinsarbeit.

Konkrete Maßnahmen sind dabei den Verein gut aufzustellen (auch mit einem Kinderschutz-Konzept), eine erste Anlaufstelle einzurichten, die Ehrenamtlichen im Verein in diesem Thema zu sensibilisieren und zu qualifizieren, wie auch Einsichtnahme in Führungszeugnisse (erweitertes Führungszeugnis) durchzuführen.

Zum Thema Führungszeugnisse sei auch noch mal der  §72a SGB VIII erwähnt, der besagt, dass Vereine sicherstellen sollen, dass eine Personen mit entsprechender Straftat im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe keine Kinder- und Jugendlichen beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat.

Wie unschwer zu erkennen, muss die Koordination der Maßnahmen im Kinderschutz ganz oben im Verein aufgehängt werden. Hier muss im Vorstand also ein Verantwortlicher gefunden werden, der sich dann eben auch persönlich für die Koordination und Umsetzung verantwortlich fühlt. Klare zeitliche Vorgaben führen dann zu Verbindlichkeit.

Kinderschutz im Verein
Schutz der Kinder im Verein

Wie kann Dein Verein sich zum Thema Kinderschutz positionieren?

Natürlich kann dieses wichtige Thema in der Satzung gespiegelt werden, aber eine Anpassung ist nur auf einer Mitgliederversammlung möglich. Daher ist ein Kinderschutzkonzept im Verein eine gute Möglichkeit, denn dies kann ja auch mit einer Erklärung des Vorstandes veröffentlicht werden (einen Link für gute Vorlagen und Muster erhältst Du am Ende des Artikels).

Dies zeigt, dass im Verein die Notwendigkeit erkannt ist und das Thema bearbeitet wird. Es sensibilisiert alle Beteiligten und macht Deinen Verein darüber hinaus zu einem unbequemen Ort für mögliche Täter.

Was hat es mit der Anlaufstelle im Verein auf sich und was ist bei einer Einrichtung zu beachten?

Im Verein sollte es idealerweise eine männliche und eine weibliche Person geben, die als erste Anlaufstelle dienen und ein offenes Ohr für die damit verbundenen sensiblen Themen im Verein haben. Diese Personen sollten nach Möglichkeit geschult sein oder kurzfristig, beispielsweise über den Verband, geschult werden. Es macht Sinn, dass diese Personen nicht dem Vorstand angehören und in diesem wichtigen Thema unabhängig sind.

Um das Ganze praktikabel zu machen, müssen die Kontaktdaten natürlich im Verein bekannt sein oder bekannt gemacht werden. Dem Kontaktsuchenden sollte natürlich auch Anonymität zugesichert werden, damit er sich den Ansprechpartnern gegenüber in diesen Dingen öffnen kann. Dazu wird empfohlen, die Aufgaben der Ansprechpartner durchaus öffentlich zu machen, um ggf. aufkommendem Misstrauen oder Angst zu begegnen.

Was Du zum Thema qualifizieren, sensibilisieren und Regeln setzen wissen musst?

Eine Vertraulichkeitserklärung  für die Ansprechpartner und die Vorstandsmitglieder (die unterschrieben werden sollte) ist wichtig. Betreuer und Trainer sollten nicht nur sensibilisiert, sondern auch geschult werden.

Regeln für den Umgang mit Kindern im Verein sollten gesetzt werden, deren Ausgangspunkt ein Verhaltenskodex im Verein sein sollte. Auch hier findest Du dann am Ende des Artikels einen Link, der Muster und Merkblätter bereit stellt.

Verbindlichkeit und Akzeptanz bei Betreuern und Trainern im Jugendbereich entsteht natürlich dann, wenn diese bei der Erarbeitung mitwirken und sich einbringen können. Zu definieren ist, was akzeptabel ist und was nicht. Das geht von den Arten von Körperkontakt, über die Privatsphäre (auch von Kindern) bis hin zu Übernachtungen / gemeinsamen Fahrten, dem Umgang mit Bildern / Fotos und dem Trennen von Verein und Privatem. Und auch wann etwas ggf. nicht mehr privat ist (immer wieder blaue Flecke bei Kindern etc.). Eine absolute Grenze gibt es natürlich bei strafbarem Verhalten.

Der Vorstand sollte diesem am Ende zustimmen, damit es sich auch im Bereich des Kinderschutzkonzeptes des Vereines und dessen Leitlinien bewegt. Diese Spielregeln sollten dann im Verein bekannt gemacht werden, von Betreuern und Trainern jeweils persönlich unterschrieben werden und auch neue Ehrenamtliche in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen sollten darauf verpflichtet werden.

Wie kann und soll das erweiterte Führungszeugnis genutzt werden?

Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ist nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber durch Deinen Verein im Bereich der Jugendarbeit genutzt werden. Dieses erweiterte Führungszeugnis enthält, wenn vorhanden, rechtskräftige Verurteilungen. In diesem Fall geht es um sexualisierte Gewalt und Verurteilungen im Sinne des §72a SGB VIII.

Das Thema Führungszeugnis unterliegt natürlich dem Datenschutz. Hier ist genau zu definieren wer es vorlegen muss, wer es einsehen darf, was wo und wie gespeichert wird und dann eben auch was im Falle einer aufgeführten Verurteilung geschieht. Diese Person darf im Verein nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

"Vorsicht ist besser als Nachsicht"
Ovid

Wie wären Täter in Deinem Verein denn überhaupt erkennbar?

Da die Täter ja aus dem direkten Vereinsumfeld stammen, häufig ein gutes Einfühlungsvermögen haben und sehr engagiert und damit auch integriert sind, ist das Erkennen von Tätern nicht leicht. Dies macht es dann besonders schwer Hinweise auf Grenzverletzungen nachzuvollziehen.

Dazu kommt, dass den Personen vielleicht gar nicht bewusst ist, dass sie sexualisierte Gewalt ausüben. Was der eine als normal empfindet, kann der andere bereits als Eingriff in die Intimsphäre empfinden. Ein pädophiler Hintergrund ist dabei ebenfalls nicht zwingend notwendig, der Täter kann auch auf erwachsene Sexualpartner ausgerichtet sein und dann bei Kindern oder Jugendlichen Ersatzhandlungen oder Macht ausüben. Die Tathergänge können dabei vom Zuschauen unter der Dusche, dem Tauschen von Bildern bis hin zu sexuellen Handlungen gehen.

Täter sind natürlich nicht am Äußeren zu erkennen. 9 von 10 Tätern sind allerdings männlich. Auch sexuelle Vorlieben können sich dabei auf das andere oder auch das eigene Geschlecht beziehen. Und man muss ebenfalls vor Augen haben, das Täter auch selbst unter 18 sein können.

Bestimmte Verhaltensweisen und Muster können dabei zum Beispiel sein, dem Kind über das übliche Maß hinaus besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Ggf. auch dem Kind besondere Geschenke zu machen. Das geht bis hin zu einer Vorzugsbehandlung, die die anderen Kinder nicht erhalten. Die Suche nach Möglichkeiten mit dem Kind alleine zu sein oder unbemerkte Kommunikation zu ermöglichen gehört ebenfalls dazu. Täter passen sich an, in dem Sie die Sprache der Kinder oder Jugendlichen verwenden, wie auch soziale Medien in denen diese sich bewegen. Sie verhalten sich distanzlos in der Ansprache des Kindes und testen aus wie weit sie gehen können. So verschieben sich nach und nach häufig unbemerkt auch die Grenzen für das Opfer.

Werden Täter angesprochen und stoßen damit auf Widerstände, gehen sie auch in die Offensive. Alles ist falsch dargestellt und der Verein oder seine Mitglieder sind undankbar. Der Verein wird gewechselt um auch notwendige Aufklärung zu verhindern. Häufige Vereinswechsel sollten Euch also durchaus Grund zur Nachfrage geben.

Welches Verhalten ist dabei strafbar?

Bei den Grenzverletzungen gibt es solche mit oder auch ohne Körperkontakt. Ausfragen über Sexualgewohnheiten (auch über soziale Medien), das Erstellen von Videos oder Fotos unter der Dusche und auch Witze mit sexuellem Bezug sind Grenzverletzungen. Dann kann noch Körperkontakt in Form von häufigem Anfassen und Umarmungen ohne Anlass, streicheln usw. dazu kommen.

Sexualisierte Gewalt umfasst auch sexuelle Beziehungen zu Jugendlichen bzw. Kindern unter 14 Jahren, auch wenn diese zugestimmt haben. Das Berühren der Genitalien, das Erstellen und Verbreiten von Nacktbildern und natürlich Vergewaltigung gehören ebenfalls dazu.

Das Strafgesetzbuch umfasst dabei (§174 StGB und folgende) sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Förderung sexueller Handlungen bei Minderjährigen, Verbreitung pornografischer Schriften, die Verbreitung und den Erwerb oder Besitz von kinder- und jugendpornografischer Schriften, das Zugänglichmachen pornografischer Inhalte oder der Abruf kinder- und jugendpornografischer Inhalte und auch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen.

Aber es gilt insbesondere hier, nicht alles was nicht verboten ist, ist damit erlaubt. Der oben angesprochene Verhaltenskodex schafft Klarheit.

"Vorsicht ist die Mutter der Weisheit"
Sprichwort

Was ist zu tun im Krisenfall?

Im Krisenfall ist es erforderlich, dass der Ansprechpartner im Verein tätig wird. Die Ermittlung von Sachverhalten ist dabei die Sache der Staatsanwaltschaft, nicht des Vereines. Auch nicht die vereinsinterne Ahndung. Die Anlaufstelle fungiert als erster Kontakt. Sie nimmt Sorgen, Ängste und Beschwerden auf und leitet diese an die richtigen Stellen weiter. Der Ansprechpartner muss seine Grenzen kennen.

Bei Fällen von unangebrachten oder verletzenden Ausdrucksweisen kann noch ein Gespräch moderiert und/oder die Person sensibilisiert oder weitergebildet werden. Bei konkreten Verdachtsfällen ist der Kontakt mit dem Verband des Vereines zu suchen, der dann auch über rechtliche Risiken im Bilde ist und Kontakte zu Staatsanwaltschaft und Polizei hat. Von dort aus sollte auch eine Beratung über weitere Schritte erfolgen.

Grundsätzlich gilt der Opferschutz, d. h. alles was dem Kind schadet hat zu unterbleiben. Zeit spielt natürlich ebenfalls eine Rolle, daher durchaus einmal mehr Hilfe holen als einmal zu wenig. Vertraulichkeit ist zu wahren und Informationen dürfen nicht an Unbeteiligte Dritte oder gar die Presse weitergegeben werden. Dies kann nicht zuletzt auch Ermittlungen gefährden.

Persönlichkeitsschutz ist sehr wichtig, auch beim potenziellen Täter. Solange die Tat nicht bewiesen ist, sind Verdachtsäußerungen gegenüber Dritten ebenfalls zu unterbleiben.

Wenn es einen konkreten Fall gegeben hat, sollte ebenfalls eine Beratung über den Verband zum Thema Information der Eltern oder der Presse (so der Fall öffentlich bekannt geworden ist) erfolgen. Die Persönlichkeitsrechte des Täters sind zu beachten und der Name ist nicht zu nennen.

Was sollte der Verein darüber hinaus noch berücksichtigen?

Natürlich ist Körperkontakt zwischen Betreuern und Trainern und den Kindern möglich oder auch gewünscht, zum Beispiel wenn ein Kind getröstet werden soll.

Natürlich gilt auch bei Verdachtsmomenten die Unschuldsvermutung, die besagt, dass jemand dessen Schuld nicht bewiesen ist, nicht bestraft wird. Bei Euch im Verein geht es dagegen um Prävention – im Verdachtsfall kann zum Kinderschutz der Betreuer oder Trainer von seinem Amt suspendiert werden. Bei Rückfragen kann dann eben auch einmal die Antwort herhalten, dass die Person sich aus persönlichen Gründen zurückgezogen hat.

Jedes Vorgehen gegen einen bestimmte Person erfordert dabei aber natürlich konkrete Anhaltspunkte, wie den Verstoß gegen Verhaltensregeln. Gerüchte ohne Fakten reichen nicht aus. Solange also nichts bewiesen ist, müssen die Ansprechpartner und Verantwortlichen des Vereines so sensibel wie möglich mit dem Thema umgehen. Derlei Vorwürfe können eine Existenz vernichten und das sollte jedem der Beteiligten bewusst sein.

Dieser Artikel kann Dir bei all dem nur einen ersten Überblick geben. Ich muss gestehen, es fällt mir auch nicht leicht mich mit diesem schwierigen Thema auseinanderzusetzen. Und der Krisenfall ist mit Sicherheit schwierig. Aber Dein Verein kann Vorbereitungen treffen um präventiv tätig zu werden und klare Schritte durchführen und ebenso klare Signale senden!

Über diese Kurzfassung hinaus möchte ich Dir deswegen bei diesem wichtigen Thema unbedingt die Broschüre „Kinderschutz im Verein“ vom Deutschen Fußballbund als Handlungsleitfaden empfehlen. Dort erhältst Du auch diverse Merkblätter von der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes bis hin zu Regeln für die Durchführung von Ferienfreizeiten und Trainingslagern und auch der Intervention im Krisenfall. Dazu gibt es noch Muster zur Beantragungen von Führungszeugnissen, Muster zu Vorstandsbeschlüssen, Verhaltenskodex und Verhaltensregeln für Betreuer und Trainer. Die Broschüre „Kinderschutz im Verein“ vom DFB mit dem Begleitmaterial ist sicherlich auch anderen Vereinssparten außerhalb des Fußballs sehr zu empfehlen.

Zum Schluss auch wieder ein Blick in den Büchermarkt:

Kindeswohl und KinderschutzIn dem Buch „Kindeswohlgefährdung: Die Umsetzung des Schutzauftrages in der verbandlichen Jugendarbeit“ stehen der Kinderschutz und die Prävention von sexualisierter Gewalt im Fokus. Miriam Günderoth vermittelt Basiswissen für all diejenigen, die in der Jugendarbeit tätig sind oder mit diesem Tätigkeitsfeld im regen Austausch stehen. Die Autorin geht auf die Spezifika der verbandlichen Jugendarbeit ein und erklärt die gesetzlichen Bestimmungen für diesen Arbeitsbereich. Sie gibt Anregungen für die Auseinandersetzung mit und für die Entwicklung von verbandsspezifischen Regelungen und Schulungskonzepten und macht deutlich, wie ein angemessener Umgang mit Kindern und Jugendlichen gestaltet werden kann und wie Mitarbeiter und Ehrenamtliche für das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt sensibilisiert werden können.


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