Genehmigungspflicht für Vereinsgaststätten

AlkoholausschankiWenn der Verein ein Vereinsheim oder einen geselligen Ort mit Getränkeausschank hat, stellt sich die Frage nach der Genehmigungspflicht und dem Alkoholausschank. Die einen bezeichnen alles was in die Richtung geht gleich als eine genehmigungspflichtige Gaststätte, die anderen wollen nur ehrenamtlich das Vereinsleben stärken und für das Gemeinwesen etwas erreichen. Dazwischen gibt es scheinbar dann noch Graubereiche. Doch was sind denn nun die Fakten?

Natürlich wird ein Getränkeausschank in Vereinen von einigen auch kritisch gesehen. Gastwirte, die mit so etwas ihr Einkommen verdienen, fordern dann schnell, das Vereinen hier den gleichen Regeln unterworfen werden sollen wie sie selbst. Vereine wiederum, die gerne Getränke bei geselligen Zusammenkünften ausschenken möchten, bei denen zum gemeinnützigen Vereinszweck zusammengekommen wird, nehmen hier natürlich eine andere Sicht ein.

Wenn man als Ehrenamtlicher nun probiert sich hier im Internet schlau zu machen, stößt man in Foren bei Diskussionen oder der dortigen Beantwortung von Fragen zu diesem Thema ebenfalls auf beide Sichtweisen. So liest man dann Aussagen wie „Natürlich muss das Vereinsheim konzessioniert werden“ und ähnliche Verallgemeinerungen. Das ist zur Klärung der konkreten Fragestellungen im Verein für ehrenamtlich Engagierte nicht hilfreich.

Handelt es sich um einen großen Verein, mit einer Gaststätte, einem Pächter mit Gewerbeschein, großem Speiseangebot und Publikumsverkehr und Angeboten auch für Speisegäste aus dem Stadtteil, fällt es leicht dieses dann zu bewerten. Aber gerade als kleiner Verein, der ein paar Bier für Mitglieder und Mannschaften ausschenken möchte, ist es dann schon schwieriger hier konkrete Aussagen auf die eigene Situation zu bekommen.

"Man muß mit den richtigen Leuten zusammenarbeiten, sie achten und motivieren. Dauerhafter Erfolg ist nur im Team möglich."
Klaus Steilmann

Doch was sind denn nun die Fakten zum Thema Genehmigungspflicht für Vereinsgaststätten, Vereinskneipen oder auch Vereinsheime?

Im Internet ist vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Gaststättengesetz (GastG) veröffentlicht.

Der §1 GastG definiert was ein Gaststättengewerbe ist:
„Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. (…)“

Der §2 GastG sagt dabei u.a. „(…) 1. Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. (…)“

Im §23 GastG wird das Thema „Vereine und Gesellschaften“ behandelt. Es besagt u.a.:
„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über den Ausschank alkoholischer Getränke finden auch auf Vereine und Gesellschaften Anwendung, die kein Gewerbe betreiben; dies gilt nicht für den Ausschank an Arbeitnehmer dieser Vereine oder Gesellschaften.
(2) Werden in den Fällen des Absatzes 1 alkoholische Getränke in Räumen ausgeschenkt, die im Eigentum dieser Vereine oder Gesellschaften stehen oder ihnen mietweise, leihweise oder aus einem anderen Grunde überlassen und nicht Teil eines Gaststättenbetriebes sind, so finden die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 5, 6, 18, 22 sowie des § 28 Abs. 1 Nr. 2, 6, 11 und 12 und Absatz 2 Nr. 1 keine Anwendung. (…)“

Alkoholausschank
Genehmigungspflicht für Vereinsgaststätten

Was kann der Verein denn nun aus dem GastG schließen?

Eine Vereinsgaststätte bzw. ein Vereinsheim ist definitiv genehmigungspflichtig, wenn ein Gewerbe betrieben wird und damit verbunden eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Ein klares Kennzeichen ist hier, dass Getränke eben nicht nur zum Selbstkostenpreis angeboten werden, sondern zu Preisen darüber hinaus.

Ein Exkurs zur Preiskalkulation in die freie Wirtschaft würde Euch zum Thema Selbstkosten sagen, dass hier Rohstoffkosten, Energiekosten und Personalkosten eingefasst werden, dagegen ein aufgeschlagener Gewinn oder ein Aufschlag für Skonto oder Rabatte aber eben nicht. Mit dem Selbstkostenpreis deckt ein Unternehmen seine Kosten und macht mit diesem Preis noch keinen Gewinn.

Eine Vereinsgaststätte ist ebenfalls genehmigungspflichtig, wenn hier Alkohol ausgeschenkt werden soll und der Ausschank sich nicht auf einen bestimmten Vereins- oder Clubraum bezieht, der sich im Besitz des Vereines befindet oder ihm leihweise oder zur Miete überlassen wurde und kein Teil eines Gaststättengewerbes ist.

Die Vereinsgaststätte ist dazu auch genehmigungspflichtig, wenn der Personenkreis an den ausgeschenkt werden soll nicht begrenzt ist oder der Wechsel in die Vereinsmitgliedschaft jederzeit möglich ist (letzteres haben wir wohl dem Thema Raucherclubs zu verdanken).

Ganz klar erkennbar ist hier schon, dass die „Gemeinnützigkeit“ beim Thema Alkoholausschank keine Rolle spielt.

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Was sind Anzeichen dafür dass der Ausschank nicht genehmigungspflichtig ist?

Anzeichen dafür, dass keine Genehmigungspflicht besteht, können hier sein: Ihr schenkt nur nicht-alkoholische Getränke im Verein aus und das nur gegenüber dem geschlossenen Kreis der Vereinsmitglieder und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Oder ihr schenkt zum Selbstkostenpreis auch alkoholische Getränke aus, dies aber dann in eigenen Räumlichkeiten (die nicht Teil eines Gaststättenbetriebes sind) die vereinsexternen nicht zugänglich sind und wo Personen nicht mal eben Mitglieder werden können.

Worauf habt ihr als Verein dabei noch zu achten?

Bitte berücksichtigt, das dieses je Bundesland nochmal spezifisch geregelt ist bzw. sein kann (siehe beispielsweise das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG)). Einen Link zum Gesetz findet ihr hier. Dort sind 2012 Ausnahmeregelungen für Vereine gestrichen worden, was zum Beispiel die Anzeigepflicht und die Prüfung persönlicher Zuverlässigkeit angeht. Ein weiterer Link zu einem Landesgesetz (Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG)) soll deutlich machen, dass ihr hier unbedingt einen Blick in die Regelungen Eures Bundeslandes für Euren spezifischen Fall werfen müsst.

Über eine Genehmigungspflicht hinaus gibt es noch weitere Pflichten, denen ein Verein nachzukommen hat (Verkehrssicherungspflichten, Gefährdungshaftung, Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, Steuern, usw.). Mehr dazu findet ihr im Vereinsmeier-Artikel „Vereinskneipe: Gesetze & Regelungen„.

Motor - Bremse
Besessenheit ist der Motor – Verbissenheit ist die Bremse.

Wie ihr Euch schon denken könnt ist ein Blick in die konkreten Gesetze unumgänglich, da es beim Thema Alkoholausschank noch viele weitere Regelungen gibt (Stellvertreterregelungen, Automatenverbot, Preisregelungen für nicht-alkoholische Getränke, uvm). Hier gilt es Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.

Eine Konzession für den Ausschank wird übrigens über das Ordnungsamt (Gewerbeamt) beantragt. Beizubringen ist unter anderem ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Gerade wenn Euer Vereinsheim hier doch eher einen Gaststättenbetrieb bietet, ist das alles in allem dann auch kein Beinbruch.

Solltest Du zu diesem Thema vom Fach sein, vertiefte Kenntnisse oder noch den ein oder anderen Tipp für Ehrenamtliche in den Vereinen haben, poste ihn gerne in den Kommentaren zu diesem Artikel. Ich selbst bin auch kein Jurist, so dass weitere Informationen für den geneigten Leser natürlich hilfreich sind!

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Hinweis: Die Beiträge auf dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Bildung und Information – nicht der juristischen Beratung bei rechtlichen Anliegen. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder ähnlicher Beratungsstellen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

28 Gedanken zu „Genehmigungspflicht für Vereinsgaststätten“

  1. Wir sind ein kleiner Tennis-Verein, eingetragen im Vereinsregister. Wir sind nicht im Besitz einer Ausschank-Lizenz. Dürfen wir in Corona-Zeiten jetzt Getränke (Flaschen) im Vereinsheim ausgeben – und nach draußen gehen, und im gebotenen Abstand trinken.

    Freundliche Grüße aus Bayern.

    1. Hallo nach Bayern, bei uns in Niedersachsen müssen Vereinsheime aktuell noch geschlossen bleiben. Das scheint mir in Bayern aber auch so zu sein.
      Viele Grüße und alles Gute

      1. Vereinsheime sowie Gemeinschaftsraume werden in der fünften Fassung im Bayrischen Infektionsschutzgesetz nicht mehr erwähnt. Somit dürften die wieder betreten werden. Ich kann aber leider nichts finden ob aktuell nur mit Schankgenehmigung ausgeschenkt werden darf.

  2. Hallo wir sind Ein Dartverein in Thüringen (e.V) .Wir sind in einem Gebäude der Gemeinde eingemietet und haben auch eine Ausschankgenehmigung…….jetzt meine Frage…..zählt das als Gastronomie??brauchen wir Öffnungszeiten????Grüße aus Thüringen

    1. Hallo, die Frage ist ob ihr ein Gaststättengewerbe seid, das kann man anhand der Informationen aber nicht beurteilen. Was ihr da abwägen solltet findet ihr hier im Blog-Artikel. Ihr müsst die Kriterien aus dem GastG mit Eurer Situation abgleichen (Gewinnerzielungsabsicht, ist der Ausschank auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt, etc.). Dazu bitte auch das Landesgesetz berücksichtigen, weil einige Bundesländer da noch spezifische Regelungen haben. Dann hängt es ja auch davon ab was ihr wollt (bzgl. der Öffnungszeiten zum Beispiel und des Personenkreises der das nutzen können soll). Eine Rechtsberatung kann hier nicht erfolgen. Viel Erfolg mit Eurem Verein!

  3. Hallo zusammen,

    Bin hier auf die Seite gestoßen vielleicht kann mir hier geholfen werden.

    Wir haben einen Hundeverein mit einem Vereinsheim, wo wir unseren Mitgliedern Getränke ausschenken.
    Jetzt ist es so das wir eine Konzession benötigen für die Leute die keine Mitglieder sind, Alkoholische Getränke.
    Was benötigt der Verein alles um eine Konzession zu Beantragen. Wir möchten nur an unseren Trainingstagen öffnen. Sowie wen wir Veranstaltungen haben.. Getränke ausschenken.
    Wie ist dies geregelt müssen wir ein Gewerbe Anmelden bzw der die Konzession beantragt?

    Vielleicht kann mir hier geholfen werden.

    Bis dahin wünsche ich alles Gute und bleibt gesund

    1. Hallo, eine juristische Beratung kann hier nicht erfolgen, wichtige Kriterien dafür ob eine Genehmigungspflicht besteht stehen aber im obigen Artikel und sind letztlich auch von Eurem Bundesland und den dort gültigen Landesgesetzen abhängig. Zwei davon habt ihr bereits genannt und spannend ist dann auch ob ihr eine Gewinnerzielungsabsicht habt (Gewerbe) oder dies zum Selbstkostenpreist tun wollt. Wenn Eure vereinseigenen Räume (die nicht Teil eines Gaststättengewerbes sind) allerdings vereinsexternen zugänglich sind und ihr an diese Alkohol ausschenkt, kommt ihr vermutlich um eine entsprechende Genehmigung nicht herum. Hierzu wendet ihr Euch an die örtliche Verwaltung (üblicherweise das Ordnungsamt).
      Viel Erfolg und alles Gute mit Eurem Hundeverein!

  4. Hallo,
    Ich habe mich beworben , die Bewirtung in einer Historischen Römischen Kelteranlage zu übernehmen, was allerdings nur Wochenende Sinn macht.
    Die Idee ist ein einfaches Gastro Konzept zu so zu entwickeln das man wenig Steuern bezahlt und mit Hilfskräften/Aushilfen die Arbeit bewältigt und mit
    einem minimalen Speise-und Getränkeangebot extra Einkommen für den Verein erwirtschaftet.
    Alkohol nicht zwingend, gelegentlich Events nach vorheriger Anmeldung
    und Veranstaltungen an Feiertagen. Die Gebäude bleiben dem Förderverein unterstellt und alle Verantwortlichkeiten wie Versicherungsschutz und die
    Sicherheitsaspekte sind die Verantwortung des Vereins. Eine Umsatz- bzw.
    Beteiligung an dem Ertrag soll dem gemeinnützigen Verein zufließen aber
    keine Charity sondern Kosten decken.Für alle konstruktiven Vorschläge und Erfahrungen bin ich dankbar.

  5. Hallo zusammen,

    wir sind ein kleine Tennisabteilung innerhalb eines Sportvereins. Wir würden gerne 1x im Monat Getränke ausschenken (auch Alkohol) und Kuchen anbieten – und zwar für Nichtmitglieder (wir haben unser Vereinsheim an einem gut befahrenen Radweg). iel ist, die Vereinskasse aufzubessern. Was benötigen wir hierzu und muss dann über einen Förderverein abgerechnet werden, weil der Verein ja kein Geld erwirtschaften darf? Vielen Dank!

    1. Hallo, mit regelmäßigem Alkoholausschank an Nicht-Mitglieder befindet ihr Euch dann ja im Bereich der Genehmigungspflicht und betreibt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die wichtigsten Punkte an die zu denken ist und für die ihr sorgen müsst findet ihr im obigen Artikel angesprochen und in Vereinskneipe: Gesetze & Regelungen. Einen Förderverein benötigt ihr dazu nicht nötiger weise, denn Euer Verein kann ja einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entsprechend der damit verbundenen Regelungen und Notwendigkeiten unterhalten. Die Gemeinnützigkeit Eures Vereins gefährdet ihr dann nicht, wenn die daraus erzielten Gewinne gemeinnützig verwendet werden. Eine Beratung kann hier aber nicht erfolgen. Viel Erfolg mit Eurem Tennis- und Sportverein!

  6. Hallo zusammen,

    wir haben eine Vereinsgaststätte, das Gewerbeamt hat uns so nicht akzeptiert und Schankbetriebsgenehmigung anmelden lassen. Braucht man wirklich Schankbetriebsgenehmigung, wenn man nur an Mitglieder Alkohol ausschenkt.

    Bitte um Rückmeldung, danke!

    MfG

    Ciloglu

    1. Hallo Ciloglu, ja, es gibt Situationen in denen ein Verein eine Genehmigung brauch auch wenn er nur an Mitglieder ausschenkt. Anzeichen dass ihr die nicht braucht sind: Ihr schenkt ausschließlich zum Selbstkostenpreis ohne Gewinnerzielungsabsicht alkoholische Getränke aus, dies in eigenen Räumlichkeiten (die nicht Teil eines Gaststättenbetriebes sind) die vereinsexternen nicht zugänglich sind und wo Personen nicht mal eben Mitglieder werden können. Alles andere (siehe obiger Artikel) würde auf eine Genehmigungspflicht hindeuten. Bitte berücksichtigt, das dieses je Bundesland nochmal spezifisch geregelt ist bzw. sein kann (zum Beispiel gibt es hier bei uns noch das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG)). Ihr kommt also nicht umhin, alle im obigen Artikel genannten Punkte mit der spezifischen Situation in Eurem Verein abzugleichen. Viel Erfolg und viele Grüße

  7. Hallo,
    wir haben seit vielen Jahren ein Vereinsheim auf einem schönen Gelände. Dies ist nicht öffentlich zugänglich und wird für Vereinsfeiern genutzt. Mitglieder des Vereins dürfen es für private Feiern mieten. Es hat eine Küche und eine Bar. Diese werden von den Vereinsgruppen oder Vereinsmitgliedern die es miete genutzt.
    Insofern also keine Gaststätte. Nun würde ich als Heimwart auf bitten der Mitglieder gerne einen gewissen Vorrat an Getränken zur Verfügung stellen, die dann von den mietenden Gruppen oder Vereinsmitgliedern genommen und bezahlt werden. Nun wird z.B. eine Flasche Cola für 80 Cent, Bier für 1 bis 1,50 Euro in Rechnung gestellt. Das ist zwar etwas mehr als im Einkauf aber meiner Ansicht nach noch Selbstkostenpreis, da ja die Kühlung, die Kosten des Einkaufsweges, die Lagerung, usw. berücksichtigt werden muss. Es hängt eine Liste mit diesen Preisen aus, mehr wird auch nicht genommen.
    Sehe ich das richtig, dass es weder eine Gaststätte ist, noch eine Schankgenehmigung oder ähnliches erforderlich ist? Die Küche und den Ausschank betreibt ja jeder, bzw. jede Gruppe, selbst. Nur kaufen diese die Getränke nicht einzeln selbst, sondern nehmen aus dem Vorrat und bezahlen dieses.

    1. Hallo, leider kann hier keine individuelle Beratung erfolgen. Auf den ersten Blick würde ich es vermutlich ähnlich einschätzen. Bitte achtet aber darauf, dass es je nach eurem Bundesland eine Landesgesetzgebung geben kann die berücksichtigt werden muss. Außerdem liest es sich so, dass ihr über Bereitstellung von Getränken an Vermietungen womöglich doch Getränke und Alkohol an Vereinsfremde ausschenkt/verkauft.

  8. Guten Tag,

    vielen Dank für die umfassende Information zu diesem Thema.

    Für unser Vereinsheim haben wir (schon immer) eine Konzession. Nun ist unserem Ordnungsamt (in Baden Württemberg) aber aufgefallen, dass die Konzession nicht auf den ersten Vorsitzenden (das bin ich 😉 läuft sondern auf den ehemaligen Vorsitzenden. Dieser ehemalige Vorsitzende betreut unser Vereinsheim auch heut noch und ist dafür verantwortlich.

    Weiß jemand, ob das wirklich so ist, dass die Konzession immer auf den ersten Vorsitzenden laufen muss? Der Aufwand für die Umschreibung der Konzession ist sehr hoch (z.B. auch Teilnahme an eintägigem IHK-Kurs). Dieser Aufwand würde dann ja bei jedem Vorstandswechsel anfallen, was die zukünftige Vorstandssuche noch schwieriger gestalten würde.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Herald

    1. Guten Tag, eine individuelle Beratung ist von meiner Seite leider nicht möglich. Üblicherweise ist der Wechsel des ersten Vorsitzenden aber sofort anzuzeigen, damit die Gaststättenerlaubnis erhalten bleibt. Wird bei einem Verein die Gaststätte durch einen Stellvertreter bewirtschaftet, so muss der Stellvertreter im Besitz einer entsprechenden Stellvertretererlaubnis nach § 9 GastG sein. Auch vom Stellvertreter sind die notwendigen Unterlagen (Führungszeugnis, etc.) erforderlich. Ein Wechsel des Stellvertreters ist dann sofort anzuzeigen. Den für die Erlaubnis erforderlichen Unterichtungsnachweis bei der IHK kann dann eigentlich auch das für den Ausschank verantwortliche Mitglied einholen. Hier lohnt es sich scheinbar mit der zuständigen Stelle noch einmal Rücksprache bezüglich einer solchen Lösung zu halten. Viele Grüße und viel Erfolg!

  9. Hallo,
    vielen Dank für die Hintergrundinformationen.

    Ich möchte mit ein paar Leuten einen gemeinnützigen eigenen Tierschutzverein gründen. Das Ziel ist, andere Tierschutzvereine, die mehr Tiere aufnehmen können, zu unterstützen.
    Dazu wollen wir Kuchen/Waffeln/Kaffee verkaufen. Also nicht zum Selbstkostenpreis, denn dann kämen keine Spenden rein.
    Könnten wir die Verkaufspreise als Spende deklarieren? Außerdem soll dieser Tierschutzverein mit Vereinsraum und Außenbewirtschaftung für jeden zugänglich sein. Somit müssen wir wohl eine Gaststätte anmelden? Sehe ich das richtig?
    Liebe Grüße

    1. Hallo und viele Grüße!
      Wenn das Ziel ist andere Vereine zu unterstützen dann sollten Sie prüfen ob es zu diesem Zwecke nicht dienlicher ist einen Förderverein zu gründen. In dem Fall ist die Mittelweitergabe erleichtert, ansonsten sind diese im wesentlichen für ihren eigenen Vereinszweck zu verwenden. Eine Beratung meinerseits ist hier aber wie immer nicht möglich. Verkauf ist dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Spenden erfolgen dagegen ohne Gegenleistung! Ja, richtig, wenn Sie eine Vereinsgaststätte betreiben die auch außerhalb des Vereines wirksam wird und für jeden nutzbar ist dann muss dieses ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt sein. Ich wünsche viel Erfolg bei der Vereinsgründung und dann vor allem auch viel Spaß bei der ehrenamtlichen Arbeit!

  10. Ich gehe oft zu unserer Vereinsgaststätte. Dort gefällt es mir sehr gut. Als sie geöffnet wurde, haben auch alle bei uns gleich gedacht, dass das eine genehmigungspflichtige Gaststätte ist.

  11. Hallo Herr Scherschanski,

    wir haben seit 1994 ein Veriensheim, auschliesslich für Vereimsmtitglieder der Fussbalabteilung.
    Nach einem Besuch vom Ordnungsamt wurde uns mitgeteilt, dass wir eine Ausschankgenehmigung benötigen, auch wenn alkoholische Getränke zu Selbstkostpreis ausgeschenkt werden.
    Die Konzession haben wir mitlerweile beantrag und erhalten, jedoch war uns nicht bewusst das damit automatisch eine Gewerbeanmeldung erfolgt.
    Kann man das Gewerbe abmelden, ohne die Schankkonzession zu velieren?
    Wir öffnen nur am Wochenende und es kommen im durchschnitt 10 Personen zum Vereinsheim.
    Wir erwirtschaften gerade soviel, dass die Kosten gedeck werden können.
    Haben wir da eine Chance ohne Konzession weiter machen zu können?
    Vielen Dank schon mal!

    1. Hallo, das Gaststättengesetz (GastG) besagt (je nach Bundesland kann es hier aber eigene ergänzende Landesregelungen geben), dass eine Erlaubnis nicht notwendig ist wenn der Alhoholausschank ohne Gewinnerzielungsabsicht in eigenen Räumlichkeiten erfolgt, die nicht teil eines Gaststättenbetriebes sind (§ 23 Vereine und Gesellschaften).

  12. Hallo
    Unser gemeinnütziger (e.V.) Verein, knapp 30 Mitglieder, verfügt über einen Grillplatz mit offener Schutzhütte außerhalb der Ortschaft in Hessen, Landkreis Darmstadt/ Dieburg.
    Größere Veranstaltungen melden wir an, Schankerlaubnis 20€.

    Kleinere Veranstaltungen, mit so 10-50 Besuchern waren bisher von der Gemeinde kostenfrei. Sie laufen komplett auf Spendenbasis. Das heißt, Wurst im Brötchen wird von einer Person gereicht, Getränke gibt’s in Selbstbedienung aus der Kiste.
    Hierfür wird kein Geld verlangt. Wir bitten aber um eine Spende zum Erhalt und Pflege des Geländes und der Hütte, zum freiwilligen und nicht überwachten Einwurf in die aufgestellte Sparbüchse (in Form der Hütte). Nun will die Gemeinde auch dafür künftig eine kostenpflichtige Ausschankgenehmigung für 20€ ausstellen. Das ist manchmal nur das, was übrig bleibt.
    Darf die Gemeinde das? Es würde das Ende dieser kleinen Veranstaltungen bedeuten.

    1. Hallo, da das öffentlich ist, womöglich Alkohol ausgeschenkt wird usw. darf die Gemeinde da sicherlich einen genaueren Blick drauf werfen. Hier könntet ihr durchaus mit der Gemeinde noch einmal freundlich Rücksprache zu halten und etwaige Alternativen besprechen. Evtl. dann über das Ordnungsamt hinaus auch einmal mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder einigen Ratsleuten (Politik). Denkbar ist vielleicht ja dass die regelmäßige Genehmigung vereinfacht wird, es Auslegungsspielräume gibt (weil kein Geld verlangt wird) oder Euer Verein ein anderweitige Förderung/Unterstützung erhält die das Ganze kompensiert. Üblicherweise ist man da im ehrenamtlichen Bereich immer willens zu helfen. Ergänzungen durch Mitlesende oder Fachleute hier in den Kommentaren sind natürlich auch willkommen!

  13. Hallo,

    mir geht es bei unserem Vereinsheim nun gar nicht um die Anmeldung zum Ausschank und essen.
    Das haben wir bereits.

    Meine Frage bezieht sich auf die Ausführung der Küche. Die ist mittlerweile schon etwas älter und soll in nächster Zeit erneuert werden.
    Welche Vorgaben sind hier zu erfüllen?
    Alles in Edelstahl wie eine Großküche oder reicht hier auch eine Haushaltsküche ?

    Unsere Küche hat ca. 15qm, also recht klein.
    Evtl. wird aber noch vergrößert und somit werden es auch bis zu 25qm

    Vielen Dank

    1. Die Frage stellt sich hier dann sicherlich ob es sich um eine gewerbliche Küche handelt oder nicht und ob es angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Dann kommen in jedem Fall Vorschriften zum Brandschutz, Lüftung und Raumflächen bis hin zu rutschfestem Boden, Bodenablauf, Wandbeschaffenheit, Reinigung/Hygiene usw. zur Geltung. Ist leider aber auch nicht so wirklich mein Fachgebiet. Wenn aus den Reihen der Leserschaft hier wertvolle Ergänzungen und Hinweise gemacht werden können, postet die gern als Kommentare hierzu. Den Küche-betreibenden Verein wünsche ich in jedem Fall viel Erfolg mit seinem Vorhaben!

  14. Hallo hab da Mal eine Frage.
    Wir sind ein DartClub und hab von der Gemeinde ein Raum bekommen wo wir spielen. Da.werden Getränke ausgeschenkt Alkohol und nicht Alkohol.
    Und ein Mal im Monat kommt ein anderer Club zum Vergleich Spiel .
    Müssten wir jetzt Ausschank Lizenz haben und zählt das als Gaststätte

    1. Hallo, eine individuelle Beratung kann hier leider nicht erfolgen, aber die wesentlichen Kriterien stehen ja im obigen Artikel die ihr für Eure persönliche Vereinsheim-Situation abgleichen solltet: Kein Raum in einer Gaststätte, keine Gewinnerzielungsabsicht (Selbstkostenpreise) und kein öffentlicher Zugang (nur Vereinsmitglieder), usw. Bitte checkt hier auch ob Euer Bundesland dazu noch gesonderte Regelungen hat. Viel Erfolg mit Eurem Dartclub!

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