In den letzten Jahren wurden mit wachsender Zahl Fördervereine gegründet. Auch wenn es sich bei Fördervereinen dem Gesetze nach erst einmal um normale Vereine handelt, so weisen sie doch einige Vorzüge auf. Was ein Förderverein ist, welche Rahmenbedingungen er hat und welche Vorteile der Förderverein genießt, liest Du in diesem Vereinsmeier-Beitrag.
Auch zum Thema Förderverein hat Wikipedia eine gute Definition parat: „Ein Förderverein ist in der Regel ein Verein, dessen Hauptzweck in der Verbindung von finanziell potenten Geldgebern und einer unterfinanzierten gemeinnützigen Einrichtung besteht. Fördervereine sind eine Form des bürgerschaftlichen Engagements in der Zivilgesellschaft.“
Worin unterscheidet sich der Förderverein vom normalen Verein?
Der Förderverein unterscheidet sich von einem herkömmlichen Verein in der Hauptsache daher, dass es in diesem Verein nicht um einen üblichen Vereinszweck wie Sport, der Zucht von Brieftauben oder dem Thema Kunst geht. Hier steht also nicht das Betreiben von Sport durch die Mitglieder oder gesellige Veranstaltungen im Vordergrund, sondern das Einwerben von Sachspenden und Geld. Dieses wird neudeutsch auch als Fundraising bezeichnet.
Dabei nutzen auch Födervereine durchaus typische Vereinsveranstaltungen, gesellige Veranstaltungen oder auch Benfiz-Veranstaltungen als Mittel zum Zweck um Spenden einzuwerben. Dabei wird entsprechend Werbung gemacht und Netzwerke werden im Sinne der Förderung gepflegt.
Vor Augen hat hier jeder sicherlich Schulfördervereine, deren Mitglieder Eltern oder ehemalige Schüler sind. Aber es gibt auch Fördervereine für Hochschulen, Theater und andere wohltätige Zwecke.
Für Satzung, Mitgliedschaft und Vorstände gelten dann im Übrigen die gleichen Regelungen wie für herkömmliche Vereine (siehe auch Vereinsmeier-Artikel „Rahmenbedingungen für Deinen Verein„). Insgesamt bedeutet dies, dass ein Verein (also der Förderverein), auch dann gemeinnützig ist, wenn sein Zweck darin liegt, Mittel für andere Vereine und Körperschaften zu beschaffen.
Welche Vorteile hat ein Förderverein?
Die Gründung oder auch der Betrieb eines Fördervereins hat gegenüber dem herkömmlichen Verein diverse Vorteile. Da ein Förderverein für eine Schule oder einen anderen Verein dagegen zusätzlichen organisatorischen Aufwand und zusätzliche Strukturen mit sich bringt, ist die Gewichtung dieser Vorzüge für den jeweiligen Nutzungsfall zu bewerten.
Ein grundsätzlicher Vorteil des Förderverein ist, dass dieser diverse Vereine und Organisationen unterstützen kann, ohne hierbei Beschränkungen in der Mittelweitergabe zu unterliegen.
Ein Förderverein kann durch einen eng definierten Zweck ggf. leichter Fördermittel einwerben. Die zielgerichtete Ansprache von Spendern kann dadurch zumeist deutlich erleichtert werden.
Die Förderung von Schulen und Kindergärten mit öffentlichen Mitteln unterliegt haushaltsrechtlichen Beschränkungen. Die Fördervereine unterliegen diesen natürlich nicht und haben so die Möglichkeit, dort auch Projekte zu fördern die in den Schulen und Kindergärten sonst nicht möglich wären.
Ein Förderverein kann ebenfalls eingesetzt werden um wirtschaftliche Risiken bezüglich der geförderten Organisationen zu reduzieren. Der Förderverein behält bei leihweisen Überlassungen die Sachmittel und kann so auch bei Insolvenzen der geförderten Vereine seiner Fördertätigkeit weiter nachgehen.
Gibt es dazu noch steuerliche Vorteile?
Tatsächlich liegt ein weiterer wesentlicher Vorteil bei Fördervereinen im Bereich des Steuerrechts. Gerade bei doppelten Strukturen (Beispiel: Ein Fußballverein und ein Förderverein, der die Jugendarbeit im Fußball fördert) ist es so möglich, die Kleinunternehmergrenze zweimal in Anspruch zu nehmen. Dieses bedeutet dann zwei mal 17.500,- Euro (22.000 Euro ab 2020).
Eine doppelte Inanspruchnahme von Freibeträgen im Bereich der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer ist somit ebenfalls möglich (zwei mal 35.000,- Euro). Der Vereinsmeier-Artikel „Dein Einstieg in das Thema Steuern“ beschäftigt sich damit tiefer.
Aber Vorsicht! Der §64 der Abgabenordnung besagt auch: „(4) Die Aufteilung einer Körperschaft in mehrere selbständige Körperschaften zum Zweck der mehrfachen Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach Absatz 3 gilt als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42.“
Es ist also bezüglich der Freibeträge strikt darauf zu achten, dass die Organisationen nicht zu dicht beieinander liegen. Sie müssen eigene Vorstände haben und auch eigene Satzungen, die den selbstständigen Förderverein nicht einschränken.
Welche Rahmenbedingungen Du bei einem Förderverein noch berücksichtigen musst?
Die Rahmenbedingungen entsprechen im Wesentlichen den eines normalen Vereines. Das bedeutet, dass der Verein seine Mittel zeitnah zu verwenden hat (§55 AO). Und das natürlich für satzungsgemäße Zwecke. Dem Verein ist also das Ansammeln von Kapital so erst einmal nicht gestattet. Im Bereich der Rücklagenbildung hat es in den letzten Jahren durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz seit 2014 ein paar Änderungen gegeben. Diesen Themenbereich spiegelt nun der §62 AO (Rücklagen und Vermögensbildung) wieder. Lese dazu gerne auch den Vereinsmeier-Artikel „Rücklagen: Vermögensbildung im Verein„.
Ganz wichtig bei Fördervereinen ist, dass die Mittel nur an gemeinnützige Körperschaften und Vereine weitergegeben werden dürfen. Sollte hier Unsicherheit bestehen, ist am besten der aktuelle Freistellungsbescheid vorzulegen.
Die Weitergabe von Mitteln kann dann über die Kontoauszüge nachgewiesen werden. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel muss dann wiederum der gemeinnützige Empfänger Rechenschaft ablegen.
Grundsätzlich kann ein Förderverein auch gemeinnützige Zwecke im Ausland fördern. Hier gibt es allerdings auch Rahmenbedingungen die einzuhalten sind, damit dies zulässig ist. Die Förderung darf nicht gegen Deutschland gerichtet sein, die Art der Mittelverwendung muss den in Deutschland gültigen steuerbegünstigten Zwecken entsprechen und der Empfänger im Ausland muss einer Organisation im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes entsprechen.
Im Weiteren ist eine Mittelbeschaffung durch einen Förderverein rein über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht zulässig. Die Gemeinnützigkeit wird dann nicht anerkannt. Allerdings werden wiederum bei dem durch den Förderverein geförderten Verein die weitergegebenen Mittel dem ideellen Bereich zugeordnet, auch wenn sie beim Förderverein über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstanden sind. Diese Zuwendungen unterliegen aber dann natürlich einer solchen Mittelbindung. Der empfangende Verein darf diese Mittel nicht für seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwenden, sondern nur im Rahmen der steuerbegünstigten Vereinstätigkeiten.
Und klar sollte natürlich auch sein, dass ein gemeinnütziger Förderverein eben auch der Allgemeinheit nützt. Da ist es nicht zulässig, das Sportler über das Maß der entstehenden Kosten hinaus Geld erhalten oder vom Förderverein beschaffte Lehrmittel nur an die Eltern verteilt werden, die Mitglied in diesem Förderverein sind. Transparenz und selbstloses Handeln sind dabei natürlich absolut wichtig.
"Ohne seine Idealisten könnte kein Verein existieren. Ohne seine Phlegmatiker hätte keiner genug Mitglieder." Hans-Heinrich Hitzler
Wie kann der Förderverein Mittel weitergeben?
Die Art der Zuwendung an andere gemeinnützige Körperschaften muss nicht nötiger weise in Geld erfolgen. Über Geldzuwendungen hinaus kann dies auch mit Sachmitteln, Darlehen oder Kostenübernahmen (Laufende Kosten, Gehälter, Mieten) geschehen. Hierbei müssen aber die steuerbegünstigten Zwecke des anderen Vereins unterstützt werden, wie Sportgeräte usw. Ein geselliges Vereinsfest zu unterstützen gehört nicht dazu.
Aber Vorsicht, diese Weitergabe von Mitteln muss dann eben auch durch einen Förderverein geschehen. Ein normaler Verein darf durchaus Mittel zur Verwendung für steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke weiter geben, allerdings darf dies aber nicht der überwiegende Teil der Vereinsmittel sein. Der überwiegende Teil der Mittel bei einem herkömmlichen Verein muss da eben für den eigenen steuerbegünstigten Vereinszweck genutzt werden.
Was musst Du zum Thema Fördervereine noch wissen?
Auch als Förderverein kann man natürlich Mitglied in einem Dachverband sein, wie zum Beispiel dem Bundesverband der Fördervereine e.V. Ein Verband hält weitere Services für seine Mitglieder bereit. Im Falle des Bundesverbandes der Fördervereine sind dies nebst der Interessenvertretung eben auch Ansprechpartner für die Themen Vereinsverwaltung- und Führung, Mitgliedergewinnung und Hilfe bei steuerlichen und rechtlichen Fragen. In den Beiträgen sind dann auch die wichtigsten Versicherungen enthalten, um den Förderverein und dessen Vorstand zu schützen.
Ich hoffe dass Du hiermit schon einmal einen guten Überblick über das Thema Förderverein erhalten hast und so abwägen kannst, ob er auch ein Instrument für Förderbedarfe in Deinem Umfeld und Deinem Verein sein könnte. Und solltest Du selbst interessante Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt haben, bin ich für einen Kommentar zu diesem Artikel dankbar. Bei Tipps & Tricks zum Thema Fördervereine poste gerne Deine Hinweise, sie können so auch den anderen Vereinsmeier-Lesern nützen. Vielen Dank.
Anbei noch ein paar Buchtipps für alle Gründer von Vereinen und Fördervereinen:
„Vereine gründen und führen für Dummies“ von Werner G. Elb hilft jedem, der einen Verein gründen möchte oder muss. Welche rechtlichen Regeln sind zu beachten? Wie funktioniert eine Vereinsgründung überhaupt? Wie wird man zu einem gemeinnützigen Verein und bekommt dadurch Fördergelder und Spenden? Wie regelt man die Mitgliedstreffen und wie wählt man den Vorstand? Wie geht man mit dem Vereinsgeld um? Machen Sie sich schlau und schon kann das Vereinsleben losgehen!
Im „Vereine gründen und erfolgreich führen“ Ratgeber erfährt der Leser alles, was er wissen muss, wenn er einen Verein gründen oder leiten, einem Verein beitreten oder sich darin betätigen will, insbesondere welche unterschiedlichen Organisationsformen möglich sind, was zwingend in der Satzung stehen muss und was man zusätzlich regeln sollte. Dazu kommen Rechte und Pflichten der Mitglieder, Bestellung und Handlungsspielraum des Vorstands, Berufung und Leitung von Versammlungen, Anträge, Beschlüsse, Anmeldung zum Registergericht und Kosten. Zahlreiche Muster erleichtern die tägliche Vereinsarbeit.
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Hinweis: Die Beiträge auf dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Bildung und Information – nicht der juristischen Beratung bei rechtlichen Anliegen. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder ähnlicher Beratungsstellen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Haftet der Vorstand bei einem kleinen FV der Grundschule mit seinem Privatvermögen?
Mir freundlichen Grüßen
Sabine Horneff
Freundliche Grüße zurück.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen haften Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen. Beschrieben ist dies im Vereinsmeier-Blog im nachfolgenden Artikel (dort in dem Kapitel „Was ist wenn Du als Vorstandsmitglied tätig wirst?“):
https://vereinsmeier.online/haftung-der-mitglieder-mit-ihrem-vermoegen/
Hallo
Ich würde gerne den gemeinützigen förderkreis der schule meiner kinder unterstützen indem ich sachen auf dem flohmarkt gegen eine spende abgebe oder bei ebay kleinanzeigen ich möchte das auch öffentlich machen jetzt sagte man mir ich dürfte ihn nicht namentlich erwähnen weil sonst die gemeinützigkeit aberkannt wird und steuern bezahlt werden müßte
Aber besteht nich ein unterschied ob der verein den auftrag gibt oder ich von mir aus das mache und der verein nur die erlaubnis gibt ich möchte nur sicher gehen das ich nichts falsch mache
Im prinzip möchte ich dem der spendet sichheit geben das es kein betrug ist in dem ich vorweisen kann der förderkreis weiß bescheid könnt ihr mir helfen
Mfg
F.walter
Hallo, das ist bestimmt ein ehrenwerter Gedanke. Allerdings ist das Thema Spenden, ebenso wie die Finanzseite von Fördervereinen, entsprechend reguliert. Daher ist es wichtig sich hier unbedingt an die Vorgaben des Fördervereins zu halten. Der hat über Spenden sauber Buch zu führen und diese entsprechend zu dokumentieren. Apropos, die Spende muss in jedem Fall unentgeltlich und freiwillig geschehen sein. Dies schaut mir aber mehr nach einem Verkauf aus und somit sicherlich steuerlich gesondert zu betrachten. Agieren Sie hier bitte nur im Namen des Fördervereins wenn Sie diesem angehören bzw. dazu auch den Auftrag erhalten haben und ein ordnungsgemäße Einordnung und Abwicklung für den Verein möglich ist. Ansonsten haben Sie ja auch die Möglichkeit Dinge privat auf eigenem Namen zu verkaufen und die Erlöse dem Verein als Geldspende von Ihnen anzubieten (Sie sind dann der Spender). Viele Grüße
Hallo, es soll ein Förderverein gegründet werden, um ein Projekt zu unterstützen, wo in einem alten, denkmalgeschützten Gebäude dieses zunächst instand gesetzt und dann künstlerische und sonstige kulturelle Veranstaltungen darin stattfinden sollen. Das Gebäude befindet sich in Privatbesitz.
Ist das sinnvoll und rechtlich möglich?
Hallo, da müsst ihr in der Tat Vorsicht walten lassen. Die Kriterien für Fördervereine sind u.a. ja auch im obigen Text beschrieben. Ganz wichtig bei Fördervereinen ist beispielsweise, dass die Mittel nur an gemeinnützige Körperschaften und Vereine weitergegeben werden dürfen. Und hier war ja von Privatbesitz die Rede, so dass der Empfänger der Mittel des Fördervereines womöglich nicht gemeinnützig ist (Thema Instandsetzung). Gemeinnützige Vereine die künstlerische und kulturelle Veranstaltungen durchführen, sind durch einen Förderverein natürlich schon unterstützbar.
Hallo,
darf ein Förderverein von der Kommune, die dieser bei der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobile unterstützt, Fördermittel für seine Veranstaltungen bekommen? Die Kommune fördert sich damit ja quasi selbst.
Vielen Dank!
Hallo, ein Förderverein darf Mittel an andere gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften weitergeben. Ob ein Verein öffentliche Fördermittel bekommt und für welchen Zweck hängt von den einzelnen Förderungen/Fördertöpfen und auch den Förderrichtlinien der jeweiligen Kommunen ab und ist sicherlich im Einzelfall zu prüfen.
Vielen Dank! Ich werde es prüfen lassen!
Guten Tag,
darf ein Förderverein Dinge die er gefördert hat,Getränkestand“; wieder zurück verlangen; wenn er sich auflösst?
Guten Tag, einerseits gibt der Förderverein ja Material und Mittel als Förderung an andere Vereine und Körperschaften weiter. Dabei wird Material ja zur Nutzung und zum Verbrauch überlassen und soll ja auch nicht zurückgefordert werden. Der Förderverein kann aber durchaus auch Ausrüstung haben die er im Sinne einer Förderung nur verleiht und im Besitz und Eigentum des Fördervereines verbleibt. Dies ist bei einer Auflösung ja dann zu Geld zu machen bzw. satzungsgemäß zu verwenden. Grundsätzlich wird bei Auflösung das Vereinsvermögen zuerst dazu genutzt, alle noch offenen Verbindlichkeiten des Vereins zu befriedigen. Der dann noch verbleibende Überschuss fällt den in der Satzung bestimmten Personen bzw. juristischen Personen zu.
Hallo, aus unserer Schule werden zwei Schulen gemacht. Ist es möglich, dass wir mit Änderung der Satzung für beide Schulen den Förderverein stellen. Es handelt sich dabei nicht nur um zwei Standorte, sondern zwei unabhängige Schulen.
Mit freundlichen Grüßen,
J.Kertész
Hallo, ja das sollte so grundsätzlich möglich sein. Ein Förderverein kann auch mehrere begünstigte Organisationen fördern. Ggf. macht es Sinn hier zwei Fördervereine zu haben um höhere steuerliche Freigrenzen in Anspruch nehmen zu können. Der Nachteil wären dann aber doppelte Strukturen. Viel Erfolg mit Eurem Förderverein und alles Gute!
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem Förderverein einer Schule:
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ideelle und materielle Förderung.
Ist es möglich über diesen Förderverein, dem Schülerwunsch nach einem Getränkesprudler nachzukommen? Die Schüler möchten einen Antrag stellen, dass ein Getränkesprudler für die Schule angeschafft wird. Jetzt ist die Frage, ist dies Satzungsgemäß?
Guten Tag, das hängt in der Tat von der Satzung und dem Förderzweck ab und kann natürlich auch die Überlassung von Sachmitteln umfassen, über die ihr im Förderverein befindet. Die grundsätzliche Förderung einer Schule mit öffentlichen Mitteln unterliegt ja haushaltsrechtlichen Beschränkungen, an die ihr im Förderverein aber ja eben nicht gebunden seid. So könnt ihr mit den eingeworbenen Spenden die Funktionalität der Schule und die Qualität der Ausstattung gewährleisten/erhöhen, die die jeweilige Institution nicht stemmen oder finanzieren kann. Mit der Funktion eines Getränke- oder Wassersprudlers (und seinen Möglichkeiten für den Schulbetrieb) kenne ich mich nicht wirklich aus, es scheint mir aber durchaus prüfenswert zu sein und könnte vielleicht Sinn machen. In jedem Fall wünsche ich Euch ganz viel Erfolg mit Eurem Förderverein und der Schule!
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.