Arbeitsstunden im Verein

Arbeitsstunden im VereinArbeitsstunden in Vereinen können zur gerechteren Arbeitsteilung beitragen und Kosten senken. Voraussetzung ist, dass sie in der Satzung verankert sind. Gute Organisation ist entscheidend, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Digitale Lösungen können die Verwaltung von Arbeitsstunden erleichtern und ermöglichen eine transparente Aufgabenverteilung. So können Vereine langfristig von der Einführung profitieren.

Arbeitsstunden im Verein? – Ja, aber gewusst, wie!

Tierschutzvereine, Sportvereine, Schützenvereine, Kulturvereine, Tanzvereine, Karnevalsvereine, Kleingartenvereine – die Liste verschiedenster Vereine ließe sich noch lange fortführen. Sie alle engagieren sich für die Gemeinschaft und sie alle müssen vielfältige Aufgaben bewältigen, damit das funktioniert. Zum Glück lebt so ein Verein von der Beteiligung seiner Mitglieder, sodass sich niemand allein um alles kümmern muss.

Das klingt schön, ist aber in der Praxis gar nicht immer so einfach. Nicht alle Vereinsmitglieder zeigen das gleiche Maß an Initiative.  Auch braucht es gute Organisation, damit Aufgaben im Verein gerecht und sinnvoll verteilt werden. Viele Vereine nutzen dafür das Konzept der Arbeitsstunden. Warum kann es sinnvoll sein, sie einzuführen? Welche Voraussetzungen gelten? Und wie lassen sich Arbeitsstunden im Verein am besten umsetzen? Hier die Antworten:

Arbeitsstunden – was ist das eigentlich?

Arbeitsstunden werden häufig auch als Baustunden, Pflichtstunden oder Gemeinschaftsstunden bezeichnet. Vereine können – sofern ihre Satzung es zulässt – festlegen, dass die Vereinsmitglieder, ergänzend zum Mitgliedsbeitrag, solche Stunden im Rahmen der Vereinstätigkeiten ableisten müssen. Üblicherweise wird ein jährlicher Stundensatz festgelegt.

In der Realität kommt nicht jedes Vereinsmitglied dieser Pflicht immer voll nach. Deshalb wird oft zusätzlich eine finanzielle Ersatzleistung für ausstehende Arbeitsstunden am Jahresende in die Regelung aufgenommen.

Pflichtstunden können viele Vorteile für Vereine haben. Sie sorgen für eine gerechtere Arbeitsteilung. Zudem erhalten die Mitglieder automatisch mehr Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen. Das stärkt wiederum das Gemeinschaftsgefühl. Selbstverständlich bedeuten Arbeitsstunden ebenso eine finanzielle Entlastung für den Verein und somit günstigere Mitgliedsbeiträge. Vielfach kann einfach darauf verzichtet werden, Firmen oder Dienstleister für Arbeiten zu engagieren.

Bei all diesen Vorteilen muss bedacht werden, dass die Einführung und Organisation von Arbeitsstunden selbst mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Mit der richtigen Herangehensweise lässt sich dieser allerdings gut bewältigen.

Arbeitsstunden im Verein
Arbeitsstunden im Verein

Grundvoraussetzung für Arbeitsstunden: die Satzung

In der Vereinssatzung werden grundlegende Organisationsprinzipien für den Verein festgelegt. Möchte ein Verein Pflichtarbeitsstunden und etwaige Ersatzzahlungen einführen, muss dies zwingend Teil der Satzung sein. Ein Vermerk in der Beitragsordnung allein ist nicht ausreichend. Fehlen entsprechende Regelungen, kann die Satzung geändert werden. Der Vorstand allein kann eine solche Änderung nicht beschließen. Die Satzungsänderung ist nur möglich, wenn sie im Rahmen einer Mitgliederversammlung offiziell beschlossen wird. Zusätzlich muss sie im Vereinsregister eingetragen werden.

In der Satzung sollte nicht nur festgehalten werden, dass Arbeitsstunden abgeleistet werden sollen, sondern auch wie viele, ob finanzielle Ersatzzahlungen möglich sind, welche Höhe diese haben sollen und wann die Abrechnung erfolgt. Sinnvoll kann es außerdem sein, bestimmte Personen aus der Verpflichtung zu Arbeitsstunden auszunehmen, wie Jugendliche, Senioren oder Menschen mit Behinderungen.

Arbeitsstunden im Verein: Was ist rechtlich noch zu beachten?

Sind Arbeitsstunden rechtssicher in der Vereinssatzung verankert, steht ihnen grundsätzlich nichts mehr im Wege. Welche Arbeiten und Aufgaben die Mitglieder im Rahmen der Vereinsarbeit erfüllen, hängt selbstverständlich stark von der Ausrichtung des Vereins selbst ab. Hier haben Vereine relativ freie Gestaltungsmöglichkeiten. Absolvieren auch Jugendliche im Verein Arbeitsstunden, muss allerdings das Jugendschutzgesetz beachtet werden.

Unbedingt sollte zudem die Frage des Versicherungsschutzes bei Unfällen im Rahmen der Pflichtstunden im Verein geklärt werden, denn hier kann sich eine rechtliche Lücke ergeben. In der Vereinssatzung verankerte Pflichtstunden gelten als Teil des Mitgliedsbeitrags. Es handelt sich also nicht um ein Arbeitsverhältnis. Mitunter sind deshalb weder die gesetzliche Unfallversicherung noch Berufsgenossenschaften zuständig, wenn Mitglieder bei Vereinstätigkeiten verunfallen. Die einfachste Lösung dafür stellt meist eine Gruppenunfallversicherung über den Verein dar.

Ärger vermeiden durch gute Organisation

Wurde die Satzung erfolgreich verändert und Arbeitsstunden im Verein eingeführt, kann es losgehen. Aber wie eigentlich? Denn wenn die Vereinsmitglieder Dienste ohne Planung spontan und nach eigenem Ermessen erledigen, endet das im Chaos. Wie also werden Aufgaben sinnvoll verteilt? Und woher weiß man am Ende, wer seine Stunden abgeleistet hat und wer nicht?

Natürlich ist es möglich, hier mit Listen, Anfragen, Absprachen und manuellen Eintragungen zu arbeiten. In vielen Vereinen ist das nach wie vor üblich – und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten und Ärger. Mitglieder fühlen sich bei der Aufgabenverteilung ungerecht behandelt. Abstimmung und Kommunikation sind oft umständlich. Aufzeichnungen gehen verloren, werden nicht weitergeleitet oder gar nicht erst gemacht. Der Verwaltungsaufwand ist immens. Und auch die Mitglieder selbst verlieren häufig den Überblick über ihre abgeleisteten Stunden. Am Ende des Jahres kommt es unweigerlich zu Unstimmigkeiten und Diskussionen über fehlende Stunden und damit verbundene Ersatzzahlungen.

Glücklicherweise leben wir im digitalen Zeitalter und das hält einfachere und effizientere Methoden bereit, durch die sich dieser Ärger vermeiden lässt.

Einfach und effizient: Vereinssoftware für die Arbeitsstundenverwaltung

Spezielle digitale Lösungen für die Vereinsverwaltung, wie zum Beispiel Vereinsstunden, sind mittlerweile das Mittel der Wahl für eine zeitgemäße Mitgliederverwaltung.

Statt unübersichtlicher Zettelwirtschaft ermöglichen es Softwarelösungen, alles übersichtlich und zentral zu verwalten. Alle Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Mitgliederverwaltung im System erfasst und können ihre abgeleisteten Stunden einfach vom eigenen Smartphone oder Computer aus eintragen und genehmigen lassen. Abgeleistete und ausstehende Stunden sind jederzeit einsehbar, sodass jeder den Überblick behält. Die Abrechnung am Jahresende kann so automatisch erstellt werden – ohne endloses Nachrechnen und Blättern in den Unterlagen.

Auch Stress rund um die Aufgabenverteilung lässt sich durch geeignete Software vermeiden. Termine und Aufgaben sind für die Mitglieder digital einsehbar und können transparent eingeteilt und koordiniert werden.

Und die Kosten?

Wird ein Anbieter mit fairen Abrechnungskonditionen gewählt, erhöhen sich die Verwaltungskosten kaum bis gar nicht. Am Beispiel von Vereinsstunden sieht man, dass oft die gesamte Mitgliederverwaltung direkt integriert werden kann. Am Ende zahlt sich der Softwareeinsatz dann meist allein durch den verringerten Verwaltungsaufwand aus.

Fazit: Bei kluger Umsetzung steht unterm Strich ein Plus

Werden Arbeitsstunden im Verein sinnvoll eingesetzt und gewissenhaft verwaltet, können sie ein klares Plus für den Verein bedeuten. Mitglieder bekommen mehr Möglichkeiten, sich einzubringen und jeder trägt seinen Teil bei. Gleichzeitig können Kosten und somit hohe Mitgliedsbeiträge vermieden werden. Aber die Organisation muss stimmen – sonst leidet mitunter der Vereinsfrieden.

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Über den Gastautor: Moritz Esche vertritt die Brunsmann & Esche GbR aus Osnabrück und ist Geschäftsführer bei Vereinsstunden.

Wie immer auch ein paar Buchtipps für Vereine:

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