Frohes Fest und ein tolles 2020

Happy New YearDas Jahr 2019 neigt sich dem Ende und Vereinsmeier.online wünscht Dir und Deinen Lieben ein frohes Fest und alles Gute für ein tolles neues Jahr! In diesem Artikel sagt Vereinsmeier danke und wir schauen auch kurz auf das, was es in der Vereinswelt neues für 2020 gibt.

Das alte Jahr geht und das neue Jahr kommt. Auch die Ehrenamtlichen und die Vereinswelt starten in das Jahr 2020. Vereinsmeier bedankt sich bei all den Ehrenamtlichen für die tolle Arbeit und natürlich auch bei allen von Euch, die in diesem Blog vorbeigeschaut oder in den Podcast von Vereinsmeier.online reingehört haben. Das ruhige Weihnachtsfest habt ihr Euch redlich verdient! An jeden Einzelnen von Euch: Komme gut in das neue Jahr und habe ein erfolgreiches 2020 in Deinem Ehrenamt, mit Deinem Verein und natürlich auch privat!

Bevor wir nun das Jahr schließen, lasst uns noch einen kurzen Blick auf das neue Jahr werfen. Was wird es neues in der Vereinswelt geben und worauf müssen wir uns in der nahen Zukunft einstellen.

Alles Gute für das neue Vereinsjahr
Frohes Fest und ein tolles 2020

Steuerliche Änderungen in 2020 für Vereine

Zum Jahreswechsel gibt es einige steuerliche Änderungen, die auch für Vereine von Bedeutung sind. Unter anderem die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze. Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG muss die Umsatzsteuer künftig nicht erhoben werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 € (bisher 17.500 €) und (wie bisher) im laufenden Kalenderjahr nicht höher als 50.000 € sein wird. Die Regelung ist gerade für gemeinnützige Vereine von Bedeutung, weil viele Einnahmen nicht steuerbar oder steuerbefreit sind. Die verbliebenden Umsätze liegen dann oft unter der Kleinunternehmergrenze.

Dieses und auch die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen hat der Rheinische Schützenbund in einem Beitrag treffend formuliert.

Steuervergünstigungen für Berufstätige und Ehrenamtliche

„Wer sich ehrenamtlich engagiert, könnte 2020 von einer höheren Steuerpauschale profitieren. Übungsleiter könnten dann 3.000 statt 2.400 Euro, andere Ehrenamtliche wie Kassenwarte oder Schriftführer in Vereinen 840 statt 720 Euro für Aufwendungen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit (wie Fahrtkosten) steuerlich geltend machen.“

Über dieses und weitere Themen die Dich beruflich oder privat betreffen können („Mindestlohn, Bußgelder, Steuervorteile: Welche Gesetze sich 2020 ändern„) schreibt der Business Insider in einem Beitrag.

"Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt."
Erich Fromm

Aktuelle Urteile und Erlasse

In 2019 kam es zu einer Reihe von Urteilen und Erlassen, die Vereine dann im nächsten und den nächsten Jahren betreffen können. Auf der Seite Vereinsrecht.de findest Du weitere Details. Dort sind Urteile aufgeführt, die unter anderem zeigen, dass Steuersparmodelle nicht gemeinnützig sein können, Feststellungsklagen zur zulässigen gemeinnützigen Tätigkeit möglich sind, Sachspendenabzug nur bei exakter Bezeichnung der Sache erlaubt und Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von Vereinen in der Regel sozialversicherungspflichtig sind.

Lesestoff für Ehrenamtliche und Vereinsvorstände

Und auch in der Bücherwelt gibt es Neuerscheinungen und Neuauflagen, die für Dich interessant sein könnten:

Konfliktlösung im EhrenamtKonflikte in Freiwilligenorganisationen bringen besondere Herausforderungen mit sich, zumal die meisten Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Ein zielführendes und alltagstaugliches Konfliktmanagement ist somit von besonders großer Bedeutung. Daher skizzieren die Autorinnen von „Handbuch zur Konfliktlösung im Ehrenamt“ die Entstehung, den Verlauf und die Eskalation von Konflikten in diesen Organisationen. Auf dieser Grundlage wird abgeleitet, wie Konflikte im Ehrenamt von den Mitgliedern gelöst werden können. Alle Inhalte werden mit Beispielen aus der Praxis der Vielfalt ehrenamtlicher Tätigkeiten illustriert.

Stolperfalle VereinDer Verein ist im Nonprofit-Sektor nach wie vor die beliebteste Rechtsform. Dies hat viele Gründe: Basisdemokratisch, einfach und bekannt dürften die am häufigsten genannten Gründe sein. Andererseits ist die Handhabung der Rechtsform Verein aber an verschiedenen Stellen für die Verantwortlichen fehleranfällig und schwierig. Dies umso mehr, wenn zu der Rechtsform Verein noch die Gemeinnützigkeit kommt. Guter Rat ist dann häufig teuer. Jörg Ammon zeigt in der 3. Auflage seines erfolgreichen Buches „Stolperfalle Verein“ praxisnah und verständlich, wie Du sicher mit der Rechtsform Verein, auch und gerade in Kombination mit der Gemeinnützigkeit umgehen und Stolperfallen vermeiden kannst. Erweitert hat er die aktuelle Auflage natürlich um das schwierige Thema Datenschutz.

Steuern für Vereine 2019/2020In „Steuern für Vereine von A-Z 2019/2020″ geht es um die Besteuerung der Vereine von A wie Abgabenordnung bis Z wie Zweckbetriebe. Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps, Schaubildern und Übersichten. Die Finanzverwaltung dehnt ihre Prüfungstätigkeit auch im Vereinsbereich immer mehr aus. Für Vereine ergeben sich daraus Probleme im Bereich der Haftung oder der Gefährdung der Gemeinnützigkeit. Dieses Buch erläutert mit Stichworten von A-Z, die für die Vereinsbesteuerung wichtigen Bereiche, z.B. Besteuerung von Veräußerungsgeschäften; Beteiligung an Gesellschaften; Bezahlung von Sportlern; Buchführungspflicht; Datenschutz-Grundverordnung; Förderung des bezahlten Sports; Gemeinnützige Zwecke; Gesellige Zusammenkünfte; Gewerbesteuer; Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Grundstücke; Ideeller Tätigkeitsbereich; Investitionsumlagen; Kirchliche Zwecke; Körperschaftsteuer; Mildtätige Zwecke; Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren; Pkw-Nutzung; Rücklagen; Satzung; Spendenabzug; Sponsoringeinnahmen; Sportliche Veranstaltungen; Steuerbegünstigte Zwecke; Steuerlich unschädliche Betätigungen nach § 58 AO; Steuerliche Pflichten von Vereinsvorständen sowie Haftung bei der Verletzung der steuerlichen Pflichten; Tätigkeitsbereiche; Übungsleiterpauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten; Umsatzsteuer; Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen; Vermögensverwaltung; Verpachtung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben; Werbemobil; Werbung bei Veranstaltungen; Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe; Zweckbetriebe. Dem Vereinsmitarbeiter und dessen Berater werden umfangreiche Hilfestellungen gegeben. Die 4. Auflage wurde komplett überarbeitet und inhaltlich erweitert.


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