Hilfreich: Checkliste zur Vereinsauflösung

Checkliste VereinsauflösungEine praktische Checkliste zum Thema „Vereinsauflösung“ erhältst Du hier. Den Verein aufzulösen ist mit Sicherheit für niemanden Vergnügungssteuerpflichtig. Daher nun der Überblick, den Du für diese Aufgabe brauchst. Vom Beschluss der Mitgliederversammlung bis hin zum Erlöschen des Vereines im Vereinsregister.

Manchmal neigt sich auch das Leben eines Vereines dem Ende zu. Ob er nun zu wenig Mitglieder hat, in die Insolvenz geht oder sich der Vereinszweck auf die ein oder andere Art und Weise erledigt hat, ist dabei unerheblich. Der Verein als juristische Person mit Eintragung im Vereinsregister muss aufgelöst werden. Dazu sind einige Formalitäten zu erledigen.

Um die wichtigsten Schritte klar und deutlich vor Augen zu haben, erhältst Du im Folgenden eine Checkliste nach der Du und Dein Verein vorgehen kannst (zum Lesen, Downloaden und auch zum Drucken). Wenn Du über dieses Merkblatt hinaus das Ganze dagegen noch einmal ausführlich lesen möchtest, empfehle ich Dir den Vereinsmeier-Artikel „Wie Du einen Verein auflöst„.

Checkliste Vereinsauflösung
Hilfreich: Checkliste zur Vereinsauflösung

Checkliste zur Vereinsauflösung

Vergesse bei der Auflösung die nachfolgenden Schritte nicht:

[   ] Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen (§42 BGB).

[   ] Beschluss der Mitgliederversammlung

[   ] Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung etwas anderes bestimmt (§41 BGB).

[   ] Liquidatoren bestimmen. Dies erfolgt ähnlich der Vorstandswahl mit satzungskonformer Mehrheit (§48 BGB). Werden keine Liquidatoren bestimmt, findet die Liquidation durch die bisher vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder statt.

[   ] Um Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Vereinsunterlagen für 10 Jahre kümmern.

[   ] Auflösung des Vereines und Liquidatoren melden

[   ] Öffentlich beglaubigte Erklärung (Notar) und eine Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung (die die Auflösung des Vereins beschlossen hat) wird dazu benötigt.

[   ] Bestellung der Liquidatoren (nebst Vertretung) ist durch bisherigen Vorstand im Vereinsregister zu melden.

[   ] Die Auflösung des Vereins ist öffentlich bekannt zu machen (§50a BGB).

[   ] Abwicklung

[   ] Zusatz „in Liquidation“ bzw. „i. L.“ verwenden.

[   ] Laufende Geschäfte und Vertragsverhältnisse beenden.

[   ] Forderungen einziehen.

[   ] Vereinsvermögen zu Geld machen.

[   ] Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen (Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt)

[   ] Gläubiger ermitteln.

[   ] Bekannte Gläubiger durch besondere Mitteilung zur Anmeldung auffordern.

[   ] Wenn sich ein bekannter Gläubiger nicht meldet, entsprechenden Betrag hinterlegen.

[   ] Gläubiger bedienen.

[   ] Ergibt sich erst nach Anmeldung der Ansprüche, dass der Verein überschuldet ist, müssen die Liquidatoren die Insolvenz einreichen.

[   ] Kosten für Anmeldung der Liquidation und des Erlöschens des Vereines in öffentlich beglaubigter Form (Notar) vorab zurückzulegen.

[   ] Liquidatoren haben über ihre Tätigkeit der Mitgliederversammlung Rechnung zu legen.

[   ] Beendigung der Liquidation und Erlöschen des Vereins

[   ] Sperrjahr abgelaufen

[   ] Verbleibendes Vereinsvermögen dem Verein, dem Verband oder dem Fiskus zuzuführen (§45 BGB).

[   ] Beendigung der Liquidation und das Erlöschen des Vereins in öffentlich beglaubigter Form anmelden (Notar).

[   ] Eintragung von „Die Liquidation ist beendet. Der Verein ist erloschen.“ Der Verein hört rechtlich auf zu existieren.

[   ] Beendigung der Liquidation und Erlöschen des Vereins.

[   ] Nachtragsliquidation notwendig

[   ] Beantragung einer Nachtragsliquidation beim Amtsgericht. Dieses entscheidet über neuerliche Bestellung von Liquidatoren, wenn nach der Liquidation weitere Vermögenswerte aufgetaucht oder andere Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis: Sind bei der Anmeldung der Vereinsauflösung weder Vermögen noch Verbindlichkeiten vorhanden, alle Geschäfte und Vertragsverhältnisse beendet, keine Prozesse anhängig und die Liquidatoren versichern dies, kann gleichzeitig mit der Anmeldung auch das Erlöschen des Vereines beantragt werden.

Die Checkliste zum Downloaden und Drucken findest Du hier!

Lese auch den Vereinsmeier-Artikel „Wie Du einen Verein auflöst“ mit weiteren Erläuterungen und vertiefenden Links. Die Rechtsgrundlagen dazu findest Du auch in diesem Blog im Beitrag „BGB: Wichtige Paragraphen für Vereine„.

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Hinweis: Die Beiträge auf dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Bildung und Information – nicht der juristischen Beratung bei rechtlichen Anliegen. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder ähnlicher Beratungsstellen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

7 Gedanken zu „Hilfreich: Checkliste zur Vereinsauflösung“

    1. Mir ist nicht klar wie die Frage konkret gemeint ist. Bezüglich des Umgang mit dem Vereinsvermögen bei Auflösung ist gemäß dem BGB zu verfahren, da gibt es meines Erachtens keine „Mindestsumme“.

  1. Guten Tag,

    muss man im Zuge der notariell beglaubigten Anmeldung der Beendigung der Liquidation beim Vereinsregistergericht einen Nachweis über den Ablauf der Sperrfrist beifügen? … Also z.B. eine Kopie der Veröffentlichung im Amtsblatt über die Vereinsauflösung in Verbindung mit der Aufforderung Forderungen gegenüber dem Verein anzumelden?

    Wie formuliert man eine solche Anmeldung der Beendigung der Liquidation einwandfrei?

    Besten Dank im Voraus für die Antworten.

    1. Guten Tag,

      das Amtsgericht beispielsweise in Schweinfurt fordert:

      „Nach Beendigung der Liquidation und nach Ablauf des Sperrjahres (s. oben Ziffer 3 lit. b) ist die
      Beendigung der Liquidation und damit das Erlöschen des Vereins von dem/den Liquidator/en in
      öffentlich beglaubigter Form, also bei einem Notar (Ihrer Wahl), zur Eintragung in das
      Vereinsregister anzumelden und ein Nachweis über die Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs
      beizulegen. Bitte bewahren Sie daher das Belegexemplar über die Veröffentlichung der Auflösung
      nebst Gläubigeraufruf sorgfältig auf.“

      Hier ist bzgl. Formulierung bzw. „öffentlich beglaubigte Form“ also der Notar gefordert.

      Link dazu: https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/schweinfurt/merkblatt_aufl%C3%B6sung_und_liquidation_verein.pdf

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