Ein Überblick zur Gemeinnützigkeit

GemeinnützigkeitMit der Gemeinnützigkeit wird die Tätigkeit eines Vereins steuerlich begünstigt. Die Vorteile der Begünstigung müssen allerdings dem Allgemeinwohl zu Gute kommen und ein Missbrauch dessen muss ausgeschlossen werden. Einen Überblick für Dich über die Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit gibt Dir dieser Vereinsmeier-Beitrag.

Mit der Gemeinnützigkeit sind einige Vorteile verbunden. Dazu gehören diverse Steuervorteile bei der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Grundsteuer. Für einige Leistungen fällt keine oder nur eine verminderte Umsatzsteuer an. Es gibt mehr Möglichkeiten um Fördermittel zu beschaffen. Der Verein kann Zuwendungsbescheinigungen ausstellen und darüber hinaus ist das Vertrauen der Menschen in den Verein und somit sein Ansehen höher.

Das Ganze gibt es aber nicht ohne Gegenleistung, wie zum Beispiel höhere Anforderungen an die Verwendung der Mittel, die der Verein in diesem Zusammenhang erwirtschaftet und Haftung für den Missbrauch von Steuervorteilen.

Was ist Gemeinnützigkeit?

Das Thema Gemeinnützigkeit bei Vereinen wird im Wesentlichen durch die steuerlichen Definitionen bestimmt. Der § 52 der Abgabenordnung sagt: „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ Dabei liegt eine Gemeinnützigkeit nicht vor, wenn der Kreis der Personen, die gefördert werden, fest abgeschlossen ist oder durch andere Regelungen nur sehr klein sein kann.

Gemeinnützigkeit
Ein Überblick zur Gemeinnützigkeit

Die Voraussetzungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit werden wiederum in § 51 der Abgabenordnung geregelt. Der Verein benötigt demnach einen gemeinnützigen Zweck, eine gemeinnützige Satzung und eine ebenso gemeinnützige Geschäftsführung. Dabei muss gemeinnützig gewirtschaftet und die Mittel gemeinnützig verwendet werden.

Ob daraufhin die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gegeben sind, überprüfen die Finanzämter regelmäßig.

Was macht eine gemeinnützige Satzung aus?

Eine Satzung ist das Grundgesetz eines Vereins. Sie regelt nicht nur wesentliche Punkte des Vereinslebens, sondern dokumentiert auch die Gemeinnützigkeit. Nur so können die steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen werden.

Dabei sind in der Satzung die steuerbegünstigten Zwecke anzugeben, die der Verein verfolgen will. Ebenso sind die Aufgaben des Vereins anzugeben, also in welcher Art und Weise diese Zwecke verfolgt werden. Weiterhin bedarf es einer Aussage, dass ausschließlich und unmittelbar die steuerbegünstigten Zwecke verfolgt werden. Beim Landesamt für Steuern in Niedersachsen findet Ihr eine Beispielsatzung und viele weitere Hinweise zur Gemeinnützigkeit und dem Spendenrecht.

Weiterhin bedarf es eines Hinweises in der Satzung, dass der Verein selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Es bedarf einer Aussage, dass die Mittel des Vereins nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, dass Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten und keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Und zu guter Letzt eine Aussage des Zwecks, für den das Vermögen bei der Auflösung des Vereins oder beim Wegfall seines bisherigen Zweckes verwendet werden soll.

Wie wirkt sich die Gemeinnützigkeit steuerlich aus?

Bezüglich der Körperschaftssteuer sind Einkommen bzw. Gewinne des Vereins aus der ideellen Tätigkeit, der Vermögensverwaltung und des Zweckbetriebes steuerfrei. Einkommen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind dagegen steuerpflichtig. Die 4 Tätigkeitsbereiche eines Vereins und die steuerlichen Zusammenhänge werden übrigens im Vereinsmeier-Artikel „Dein Einstieg in das Thema Steuern“ dargestellt.

Im Bereich der Umsatzsteuer ist der ideelle Bereich (nicht unternehmerischer Bereich) steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei sind beispielsweise Gesundheitsleistungen oder Leistungen in der Wohlfahrt. Auf Einnahmen des Zweckbetriebes entfallen 7% Umsatzsteuer und auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 19%.

Zu beachten ist dabei, dass es sich bei der Körperschaftssteuer um die Besteuerung von Gewinnen dreht. Während die Umsatzsteuer Leistungen besteuert. Das kann natürlich dafür sorgen, dass der Verein bei der Umsatzsteuer steuerpflichtig ist, auch wenn er damit keinen Gewinn erzielt.

Wie wird Gemeinnützigkeit bescheinigt?

Die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit erfolgt ebenfalls über die Finanzämter mittels einer Feststellung der Satzungsmäßigkeit in einem Freistellungsbescheid. Für das Feststellen der Satzungsmäßigkeit muss dem Finanzamt natürlich Eure Vereinssatzung vorliegen. Und ohne dem oben genannten dürfen auch keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Im Übrigen ist obiges für das Finanzamt dann auch nicht bindend, wenn bei späteren Überprüfungen festgestellt wird, dass ihr gegen die Gemeinnützigkeit verstoßen habt.

Steuern VereineFlorian Maurer hat ein Taschenbuch geschrieben mit dem Titel „Die steuerliche Behandlung von Vereinen und gemeinnützigen GmbHs: Vereine und gemeinnützige GmbHs im Überblick„. Zielsetzung ist es, einen detaillierten Überblick über wichtige organisatorische und steuerliche Aspekte zu beiden Rechtsformen zu geben.

 

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