Rahmenbedingungen für Deinen Verein

Verein gründenWas muss ich bei einer Vereinsgründung beachten? Was ist die rechtliche Grundlage meines Vereins? Dieser Artikel gibt Dir einen ersten Überblick über die wichtigsten Punkte und das Vereinsrecht. In Deutschland basiert dies auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und findet seinen Hintergrund in der Vereinigungsfreiheit des Grundgesetzes (Art. 9).

Über eine Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (§21 BGB) erhält Dein Verein den Status einer juristischen Person und wird zu einer rechtsfähigen Körperschaft. Ein eingetragener Verein kann über das Finanzamt als gemeinnützig und steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn er gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Über eine Satzung bestimmt der Verein weitestgehend über sich selbst (Vereinsautonomie). Wichtig bei der Eintragung in das Vereinsregister ist, dass der Verein über mindestens 7 Mitglieder verfügt.

Was sind die ersten Schritte zur Gründung Deines Vereins?

Zur Gründung des Vereins sind nachfolgende Schritte notwendig, damit er rechtsfähig und eingetragen ist:

1. Abhaltung einer Gründungsversammlung
2. Beschluss einer Satzung (diese muss dann von mindestens 7 Mitgliedern unterschrieben werden)
3. Einrichtung eines Vorstandes
4. Erstellung eines Gründungsprotokolls
5. Schriftliche Anmeldung beim zustängigem Amtsgericht (mit Unterschriftsbeglaubigung des Vorstandes)

Die Unterschriftsbeglaubigung wird je nach Bundesland und der Nachweis der Mitglieder je nach Amtsgericht ggf. unterschiedlich behandelt. Eine Vorabinformation bei entsprechender Stelle bietet sich an. Der Stern hat  eine 10 Punkte Checkliste für die ersten Schritte zusammengestellt.

Was sind die Vereinsorgane und wie läuft das mit Satzung und Mitgliederversammlung?

Die Vereinsorgane sind dann die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand ruft auch die Mitgliederversammlung ein. Dieser ist durch die Satzung für in dieser bestimmte Fälle dazu verpflichtet oder wenn das Vereinsinteresse eben dieses gebietet. Üblicherweise wird dies auch Hauptversammlung oder Jahreshauptversammlung genannt. Diese kann dann auch über Dinge entscheiden, die über die Befugnisse des Vorstandes hinaus gehen.

Das Gesetz hat für den Ablauf nur wenige Vorgaben (von denen zudem auch per Satzung abgewichen werden kann). Entscheidungen werden grundsätzlich mit relativer Mehrheit gefasst (der Vorschlag „gewinnt“, der die meisten Stimmen auf sich vereint). Satzungsänderungen sollen 75% der abgegebenen Stimmen erreichen und für die Änderungen des Vereinszweckes müssen sogar alle Mitglieder stimmen.

Die Satzung kann weitere Vereinsorgane bestimmen. Dazu können Ältestenrat oder Beirat, Kassenprüfer, Aufsichtsrat, Kuratorium oder sogar ein Präsidium gehören. Bei sehr großen Vereinen können die Anzahl der Mitglieder die Organisationsmöglichkeiten einer Mitgliederversammlung sprengen. Dazu kann in der Satzung eine Vertreterversammlung mittels Delegierten geregelt werden.

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Wer vertritt den Verein und wie wird man Mitglied?

In gerichtlichen Dingen und dem Rechtsverkehr wird der Verein durch seinen Vorstand vertreten, dessen Einrichtung deswegen auch gesetzlich vorgeschrieben ist (§26 BGB). Hier kann als spezieller Vertreter in der Satzung auch ein Geschäftsführer bestimmt werden.

Mitglied eines Vereines kann man werden, in dem man Gründungsmitglied ist oder dem Verein beitritt. Der Beitritt ist dabei ein Vertrag, der Antrag durch das Neumitglied und Annahme (üblicherweise durch den Vorstand) voraussetzt. Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch den Tod, Ausschluss oder durch Kündigung der Mitgliedschaft. Der Austritt ist dabei eine empfangsbedürftige Willenserklärung (um das zu gewährleisten kann sie also nur schriftlich erfolgen).

Zur Haftung sei gesagt, das ehrenamtlich Tätige oder im Verein geringfügig Beschäftigte dem Verein gegenüber nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften (§31 BGB). Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgelöst werden.

In der Schweiz, Österreich und dem weiteren deutschsprachigem Raum weichen die Grundlagen durchaus von Deutschland ab. In Österreich gibt es zum Beispiel keine eingetragenen Vereine und damit den Zusatz „e. V.“ nicht.

Dazu nun noch ein paar Buchtipps für Dich:

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